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Änderung der Bekanntmachung: Förderrichtlinie "Stadt-Land-Plus"
Die Förderrichtlinie „Stadt-Land-Plus“ will mittels Stärkung der Stadt-Land-Beziehungen eine integrierte nachhaltige Entwicklung von Regionen erreichen.

Ursprünglicher Beitrag zur Bekanntmanchung:

Eine nachhaltige Stadtentwicklung kann nicht ausschließlich innerhalb der Stadtgrenzen erfolgen. Hierfür müssen Stadt, städtisches Umland und ländlicher Raum gemeinsam betrachtet werden. Um eine langfristig tragfähige regionale Entwicklung zu erreichen, sind verstärkt sektorübergreifende und interkommunale Anstrengungen für ein ressourcenschonendes Landmanagement notwendig. Die Förderrichtlinie "Stadt-Land-Plus" ergänzt die Leitinitiative Zukunftsstadt um die Perspektive der Stadt-Land-Beziehungen.

Gegenstand der Förderrichtlinie ist die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit dem Ziel, durch Stärkung der Stadt-Land-Beziehungen eine integrierte nachhaltige Entwicklung von Regionen zu erreichen. Die Projektvorschläge sind zunächst als begutachtungsfähige Projektskizzen bis zum 31. März 2017 einzureichen. » weiterlesen

Änderung vom 18. Dezember 2017:

Vor dem Hintergrund eines zweiten Stichtages der Förderrichtlinie "Stadt-Land-Plus" wird die bisherige Bekanntmachung ergänzt. Die wichtigsten Neuerungen sind:

» förderfähig sind nun auch explizit "schrumpfende Städte oder Gemeinden"
» Ergänzung des Stichtages für die Einreichung von Projektskizzen (26. September 2018)
» Planung einer Beratungsveranstaltung für Anfang 2018
» Änderung des Links für das elektronische Antragssystem » "pt-outline-2018"

Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: » Änderung der Bekanntmachung "Stadt-Land-Plus"