T!Raum − TransferRäume für die Zukunft von Regionen
Förderprogramm: "T!Raum − TransferRäume für die Zukunft von Regionen"
Innovation in den Regionen fördern
Das Förderprogramm "T!Raum" ermöglicht als vierte Maßnahme der Programmfamilie "Innovation & Strukturwandel" einen schnelleren Transfer von Innovation in die Regionen und leistet somit einen Beitrag zum positiven Strukturwandel. Bewerben Sie sich bis zum 29. Oktober 2021!

Ein wirkungsvoller Transfer von Ideen, Wissen und Technologien zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft ist ein wesentlicher Treiber eines innovationsbasierten, regionalen Strukturwandels. Hochschulen und Forschungseinrichtungen spielen in diesem Zusammenhang eine besondere Rolle, da von ihnen wichtige Impulse ausgehen. Bisher mangelt es jedoch häufig an inhaltlich zielgerichteten und methodisch effektiven Transferkonzepten.

Ziel der Förderrichtlinie » „T!Raum – TransferRäume für die Zukunft von Regionen“ ist daher, Hochschulen und Forschungseinrichtungen dabei zu unter­stützen, gemeinsam mit regionalen Forschungs- und Anwendungspartnern auf experimentelle Weise spezifische Formate für den Wissens-, Ideen- und Technologietransfer zu entwickeln und zu erproben und so neue Innovationspfade zu eröffnen.

Gefördert wird die Entwicklung und Umsetzung von „Transferräumen“ auf Grundlage eines thematisch fokussierten Transferkonzepts. Im Transferkonzept sollen Transferpotenziale dargestellt, Wege und Ideen für innovative Transferformate vorgedacht und Transferaktivitäten systematisch zusammengeführt werden. Das Konzept wird im Laufe der Förderung von den Partnern des Transferraums kontinuierlich fortgeschrieben, reflektiert, ggf. angepasst, getestet und umgesetzt werden. Die Förderung der Transferräume wird wissenschaftlich begleitet.

Die Fördermaßnahme richtet sich ausschließlich an strukturschwache Regionen (gemäß GRW-Definition) in Deutschland. Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen (z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände). Die Beteiligung von Start-ups und KMU ist ausdrücklich erwünscht. Die Konzeptskizzen der ersten Verfahrensstufe müssen bis zum 29. Oktober 2021 eingereicht werden.

Einen » Leitfaden für die Erstellung der Konzeptskizzen sowie weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie » hier.

„T!Raum“ ist die vierte Maßnahme der Programmfamilie » „Innovation & Strukturwandel“, mit der das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einen wichtigen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland leistet.