Förderrichtlinie "Digital GreenTech – Umwelttechnik trifft Digitalisierung"
Die neue Förderrichtlinie im Rahmen des BMBF-Aktionsplans "Natürlich.Digital.Nachhaltig" wurde am 09. März veröffentlicht
Wie kann Künstliche Intelligenz dabei helfen Recyclingverfahren zu verbessern? Mit welchen digitalen Tools können Wasserversorgungs- und -entsorgungsnetze effizienter überwacht und gesteuert werden? Diese und weitere Fragen sollen mithilfe der neuen Förderrichtlinie beantwortet werden.

Durch die Verknüpfung digitaler Technologien mit Umwelttechnologien sollen innovative, nachhaltige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in den Anwendungsfeldern Wasserwirtschaft, nachhaltiges Landmanagement und Geotechnologie sowie Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft entwickelt werden. Die neuen Ansätze und Verfahren sollen zur Schonung der natürlichen Ressourcen oder zur Minderung von Umweltbelastungen in Deutschland und weltweit im Sinne von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit beitragen. Damit wird das Erreichen folgender globaler Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen unterstützt: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen (SDG6), Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum (SDG8), Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG9), Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG11) und Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG12).

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, in denen Experten für Umwelttechnik und Experten für Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. Sensorik, Mikrotechnik, Robotik, KI) zusammenwirken, um integrierte Lösungen zu entwickeln. Diese sollen nachweisbar zu einer nachhaltigeren Nutzung von Wasser, Energie oder ­Rohstoffen bzw. zur Minderung von Umweltbelastungen in den Bereichen Wasser- und Kreislaufwirtschaft, Geo­technologien und Landmanagement führen. Völlig neuartige Ansätze sind besonders erwünscht.

Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte. Die Laufzeit der Forschungs- und Entwicklungsprojekte, sogenannte Langprojekte, beträgt in der Regel zwei Jahre, in Ausnahmefällen drei Jahre.

In einer zusätzlichen Förderlinie können Kurzprojekte mit einer maximalen Laufzeit von sechs Monaten gefördert werden. Ziel dieser Kurzprojekte ist die Ausarbeitung eines Konzeptes und das Gewinnen von Partnern. Darauf aufbauend kann zu einem späteren Zeitpunkt ein Langprojekt beantragt werden. Für die Kurzprojekte sind kreative Ideen und ungewöhnliche Ansätze ausdrücklich erwünscht.

Folgende inhaltliche Schwerpunkte können bearbeitet werden:
- Daten intelligent nutzen
- Systeme vernetzen
- Autonome Systeme schaffen
- Digitale Interaktionen
- Wissenschaftliches Querschnittsprojekt

Bewertungsstichtage für die Projektskizzen sind der 30. April 2020 und der 31. Oktober 2021.

Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie » hier. Unter » digitalgreentech.de existiert bereits eine Homepage mit ersten Informationen zur Fördermaßnahme  – diese werden zukünftig aktualisiert und ergänzt.