"Kommunen innovativ" geht in die dritte Runde
Am 10. März 2020 wurde die neue Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen der Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ veröffentlicht.
Mit einer dritten Förderrunde erhalten Kommunen und ihre Partner aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft Frei- und Experimentierräume, um die Daseinsvorsorge in Kommunen und Regionen zu stärken.

Das BMBF unterstützt mit dieser Fördermaßnahme anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die von Kommunen gemeinsam mit wissenschaftlichen Einrichtungen und gegebenenfalls in Kooperation mit Wirtschaft und/oder zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführt werden. Ziel ist die Stärkung der Daseinsvorsorge in Verbindung mit einer nachhaltigen Entwicklung. Förderfähige Projektvorschläge müssen daher darlegen, inwieweit sie zur Daseinsvorsorge und gleichzeitig zum Beispiel zu mehr Energie- oder Ressourceneffizienz, einer Stärkung der Kreislaufwirtschaft, einer Verbesserung des Klimaschutzes oder einer Minderung der Flächeninanspruchnahme beitragen.

Schwerpunkte

Vorhaben, die sich um eine Förderung bewerben, können insbesondere folgende Themenbereiche aufgreifen:

» Planung und Management von Angeboten der Daseinsvorsorge (Flexibilisierung, Dezentralisierung, Konzentration, Netzwerke, Erreichbarkeiten etc.).
» Neue Finanzierungs-, Organisations- und Geschäftsmodelle für die Sicherung und Entwicklung von Angeboten der Daseinsvorsorge.
» Neue und nachhaltige Wertschöpfungsmöglichkeiten für strukturschwache Regionen durch innovative Ansätze in der Daseinsvorsorge.
» Digitalisierung und Daseinsvorsorge einschließlich des strategischen Umgangs mit Onlinehandel und veränderten Logistikketten.
» Neue Formen der Daseinsvorsorge für digitale Lebens- und Arbeitswelten.
» Koproduktion und Kooperation von Daseinsvorsorge in Netzwerken aus öffentlich, wirtschaftlich und zivilgesellschaftlich Tätigen.
» Engagement und Daseinsvorsorge einschließlich neuer Formen der Bürgerbeteiligung und Bürgeraktivierung.
» Nachhaltige Siedlungsentwicklung zur Sicherung der Daseinsvorsorge durch kommunenübergreifende, regionale Konzepte (auch Rückzug aus peripheren Siedlungsteilen und Einzellagen).
» Neue Ansätze für Eigentums- und Nutzungsstrukturen zur Sicherung der Daseinsvorsorge, z. B. sozialgerechte Land- und Bodennutzung, Stärkung genossenschaftlicher Eigentumskonzepte, Sharing-Modelle.
» Untersuchung von rechtlichen Regelungen und Standards für Angebote der Daseinsvorsorge.

Die Förderdauer für die FuE-Vorhaben beträgt im Regelfall zwei bis drei Jahre.

Antragsverfahren

Antragsberechtigt und förderungswürdig sind Verbundprojekte von Kommunen mit mindestens einer wissenschaftlichen Einrichtung und gegebenenfalls in Kooperation mit Unternehmen und/oder zivilgesellschaftlichen Organisationen mit Kompetenzen in dem vorgesehenen Themenbereich. Die interkommunale Zusammenarbeit ist ausdrücklich erwünscht. Kommunen in strukturschwachen Regionen sind besonders zur Abgabe einer Projektskizze aufgerufen.

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger PtJ zunächst für jeden Projektvorschlag aussagefähige Projektskizzen in einem Umfang von maximal 10 Seiten vorzulegen. Stichtag für die Einreichung ist der 30. Juni 2020. Projektvorschläge sind über das Internetportal » easy-Online einzureichen

Weitere Informationen

Die vollständige Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen der Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ finden Sie » hier

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträgerschaft Ressourcen und Nachhaltigkeit
Projektträger Jülich – PtJ
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Nachhaltigkeit
Zimmerstraße 26 – 27
10969 Berlin

Ansprechpartner sind:

Herr Dr. Reiner Enders
Telefon: 030 / 201 99-424
E-Mail: r.enders@fz-juelich.de

Frau Maike Hauschild
Telefon: 030 / 201 99-454
E-Mail: m.hauschild@fz-juelich.de