Boden und Immobilien im Spannungsfeld zwischen Privat- und Gemeineigentum
Die Fachtagung „Eigentum verpflichtet“ widmet sich der Rückkehr der Bodenfrage und den alltäglichen Herausforderungen, die das Eigentum mit sich bringt. Gemeinsam wird der Frage nachgegangen: Aber wen und wozu verpflichtet das Eigentum eigentlich? Und was folgt daraus für die Planung?

Die Fachtagung „Eigentum verpflichtet“ widmet sich der Rückkehr der Bodenfrage und den alltäglichen Herausforderungen, die das Eigentum mit sich bringt. Wir laden Sie herzlich ein, zusammen mit den Vortragenden – namhafte Wissenschaftler und Praktiker aus Deutschland und Österreich – mehr über den Spannungsbogen von Privat- und Gemeineigentum an Boden und Immobilien zu erfahren.

Die Eigentumsausgestaltung in Deutschland ist gekennzeichnet durch ein Spannungsfeld zwischen Privateigentum (Art. 14 GG) und Gemeineigentum (Art. 15 GG). Zudem heißt es in Art. 14 Abs. 2 GG: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“. Aber wen und wozu verpflichtet das Eigentum eigentlich? Und was folgt daraus für die Planung?

Der französische Jurist Duguit betrachtete Eigentum als soziale Funktion. Was lässt sich daraus für die Auslegung des Art. 14 Abs. 2 GG lernen? Welche Potenziale bietet der gemeinnützige Wohnungsbau, auch im Vergleich mit internationalen Beispielen? Was leisten kommunale Baulandbeschlüsse und der Planungswertausgleich zur Verbesserung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus? Wie ist eine Vergesellschaftung von Boden und Wohnungsunternehmen einzuschätzen? Was geht – was geht nicht? Welche Vorteile ergeben sich für die gebaute Umwelt? Steuer- und wirtschaftsrechtliche Aspekte des Immobiliareigentums werden in Bezug zur Reform der Grundsteuer und zur Mietpreisbremse
analysiert. Schließlich: Verpflichtet Eigentum zu kostengünstigem Bauen?

Die Veranstaltung richtet sich an sämtliche in der Grundstückswirtschaft, in Architektur, Projektentwicklung und (Stadt-)Planung Tätige.