Der Projektaufruf richtet sich an Pilotquartiere in Groß -, Mittel - und Kleinstädten.
In „Pilotquartieren“ sollen in partizipativen Prozessen gemeinsame Visionen entwickelt und durch die Akteure im Quartier in einer Vielzahl von Projekten umgesetzt werden.
Der 7. Projektaufruf der Nationalen Stadtentwicklungspolitik steht unter dem Motto „Stadt gemeinsam gestalten! Neue Modelle der Quartiersentwicklung“. Die Partner der Nationalen Stadtentwicklungspolitik suchen im gesamten Bundesgebiet nach innovativen Lösungen und neuen Modellen einer koproduktiven Stadt. In „Pilotquartieren“ sollen in partizipativen Prozessen gemeinsame Visionen entwickelt und durch die Akteure im Quartier in einer Vielzahl von Projekten umgesetzt werden.
Mit diesem Projektaufruf wird nach solchen neuen Modellen einer koproduktiven Quartiersentwicklung gesucht. In Pilotquartieren einer gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung soll ein dichtes Netz an Koproduktions-Orten mit konkreten Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger entstehen.
Mitwirkungsmöglichkeiten können z.B. aus den folgenden Handlungsfeldern stammen und
- das stadtteilweite Infrastrukturangebot ergänzen (z.B. durch das Schaffen innovativer Bildungsangebote, neue Nachbarschaftshilfen oder die Umgestaltung von Grünflächen),
- die Stadtproduktion für Menschen aus allen sozialen Gruppen öffnen (z.B. um gemeinsam zu arbeiten, zu bauen, Lebensmittel anzubauen, zu kochen),
- im Rahmen unternehmerischer oder privater Nutzungen innovative Angebote schaffen, die auch von der Öffentlichkeit genutzt werden können,
- über innovative Modelle gemeinwohlorientierte Bauland- und Immobilienentwicklung betreiben,
- die Stadtstrukturen durch innovative und nachhaltige Gestaltung stärken, städtebauliche Akzente setzen und die Baukultur im Quartier fördern.
Der Projektaufruf richtet sich an verschiedene Akteure wie zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen, nicht gewinnorientierte Unternehmen, Genossenschaften, Wohnungsgesellschaften, Wohlfahrtsverbände sowie Kommunen, die als Initiatoren und Koordinatoren gemeinwohlorientierter Pilotquartiere fungieren. Grundbedingung für alle Bewerbungen ist, dass durch die Projekte neue Impulse für die koproduktive Stadtentwicklung entstehen. Die ausgewählten Pilotquartiere werden bis zu drei Jahre in Form einer Zuwendung von bis zu 1 Mio. Euro gefördert. Sie werden in dieser Zeit durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in ihren Prozessen begleitet und unterstützt. Der Aufruf steht derzeit noch unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2018.
Den Projektaufruf finden Sie hier: Projektaufruf „Stadt gemeinsam gestalten! Neue Modelle der Quartiersentwicklung“ (PDF, 292KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
Die Einreichung eines Projektvorschlages erfolgt durch Einsenden der Projektskizze unter dem Betreff „Projektaufruf Nationale Stadtentwicklungspolitik_NAME“ per E-Mail an die Adresse projektaufruf-nsp@bbr.bund.de bis zum 04.07.2018, 24:00 Uhr (Eingang).
Das Formular finden Sie hier: Projektskizze "Stadt gemeinsam gestalten!" (PDF, 138KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
Fragen zum Projektaufruf können bis zum 29.06.2018 unter dem Betreff „Projektaufruf Nationale Stadtentwicklungspolitik_Frage“ per E-Mail an projektaufruf-nsp@bbr.bund.de gesendet werden.
Die Antworten werden in einem Rückfragepool hier auf den Seiten des Projektaufrufs veröffentlicht.
Die Auswahl der zu fördernden Pilotquartiere erfolgt durch ein Fach-Gremium der Nationalen Stadtentwicklungspolitik voraussichtlich im August 2018. Die ausgewählten Projekte werden am 18. September auf dem Bundeskongress der Nationalen Stadtentwicklungspolitik präsentiert und auf der Homepage www.nationale-stadtentwicklungspolitik.de bekannt gegeben.
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