in: gwf-Wasser|Abwasser. Heft 10. Seite 53-61.

Zusammenfassung: Phosphor ist eine endliche und zugleich lebenswichtige Ressource, deren Verfügbarkeit innerhalb der letzten Jahre rege diskutiert wurde. Die neue Klärschlammverordnung (AbfKlärV) schreibt vor, ab dem Jahr 2029 beziehungsweise 2032, Phosphor aus Klärschlamm, respektive Klärschlammasche zurückzugewinnen. Kläranlagenbetreiber bedürfen bereits im Jahr 2023 eines Konzeptes, wie das Gebot zur Phosphorrückgewinnung für ihre Anlage realisiert wird. Ausgehend von den unterschiedlichen Ansatzpunkten von Rückgewinnungsverfahren (Schlammwasser, Klärschlamm und Klärschlammasche) und den variierenden Vorgaben der AbfKlärV stellt sich die Frage, welches der bis dato über 60 Verfahren für ein Konzept für eine Abwasserreinigungsanlage in Frage kommt. In diesem Beitrag wird vorgestellt, wie ein Auswahlprozess es Betreibern ermöglichen kann, über rechtliche, risikobedingte als auch anlagenspezifische Aspekte eine Auswahl an Verfahren zu treffen und welche offenen Fragen im Zusammenhang mit der AbfKlärV bestehen.