Satzungsänderungen als Voraussetzung für Neuartige Sanitärsysteme
Satzungsänderungen als Voraussetzung für Neuartige Sanitärsysteme
Weimar 2019
Der demografischen Wandel führt dazu, dass die bestehende technische Infrastruktur angepasst werden muss. Insbesondere die Rahmenbedingungen für Abwassersysteme sind in den letzten Jahren Veränderungen unterworfen und machen es erforderlich auch neue technische Lösungen zu realisieren. Dabei werden auch Installationen auf privaten Grundstücken nötig, z.B. Ventile für Unterdrucksysteme oder Trenneinrichtungen für die getrennte Erfassung von Schwarz- und Grauwasser.
Aufgrund von technischen Besonderheiten, welche diese neuen Komponenten gegenüber etablierten Lösungen haben, sollte deren Einsatz explizit in Satzungen geregelt werden. Hierbei sind insbesondere Entwässerungssatzungen von Bedeutung, welche meist Regelungen hinsichtlich des Baus sowie der Zuordnung der technischen Komponenten des Entwässerungsnetzes zur öffentlichen oder privaten Abwasseranlage und die Zuständigkeiten für Betrieb und Wartung der Anlage festlegen. Aber auch Änderungen in Bezug auf die Finanzierung können notwendig werden. Dazu wird die Gebühren- und/oder Beitragssatzung angepasst.
Die Formulierungshilfe kann für Akteure, die mit der Aufgabe der Abwasserbeseitigung betraut sind Hilfestellungen in Hinblick auf Satzungsfragen bei der Einführung von NASS bieten.