Städte und Gemeinden sind aufgerufen, Projektvorschläge für innovative Konzepte und Handlungsstrategien zur Stärkung der Innenstädte einzureichen. Bewerben Sie sich bis zum 17. September 2021.
Viele Städte und Gemeinden sind von erheblichen Veränderungen in ihren Stadt- und Ortsteilzentren betroffen. Bestehende Nutzungen sind in ihrer gegenwärtigen Form teils geringer gefragt oder nicht mehr tragfähig – dies gilt vor allem für den Einzelhandel, aber auch für andere Nutzungen, z. B. das Gastgewerbe oder Kultureinrichtungen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie verstärken diese strukturellen Veränderungen.
Um die generelle Funktion von Stadt- und Ortsteilzentren für die gesamte Stadt langfristig zu sichern, bedarf es erheblicher funktionaler, städtebaulicher und immobilienwirtschaftlicher Anpassungen. Im Rahmen des » Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ fördert das Bundesinnenministerium Städte und Gemeinden modellhaft bei der Erarbeitung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien und deren teilweiser Umsetzung.
Ziel des neuen Programms ist es, Städte und Gemeinden bei der Bewältigung akuter und auch struktureller Problemlagen („Verödung“) in den Innenstädten, Stadt- und Ortsteilzentren zu unterstützen, indem diese als Identifikationsorte der Kommune zu multifunktionalen, resilienten und kooperativen Orten (weiter)entwickelt werden. Eine zukunftsfähige Transformation ist nur als Gemeinschaftsaufgabe zu bewältigen. Daher sind Akteurskooperationen zwischen Bürger*innen, Eigentümern, Investoren, Verwaltung, Unternehmen und Kreativen, insbesondere auch jungen „Stadtmachern“ zu initiieren oder weiterzuentwickeln. Experimentelle Verfahren und Formate sind erwünscht.
Für das Bundesprogramm stehen insgesamt 250 Mio. Euro für Programmbegleitung und Vorhaben bis 2025 zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden (Kommunen) mit bestehenden oder drohenden Problemlagen in ihren Innenstädten/Zentren.
Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein zweistufiges Verfahren. In der ersten Stufe sind bis spätestens 17.09.2021 Interessensbekundungen über das Förderportal des Bundes » easy-online einzureichen. In der zweiten Stufe werden die ausgewählten Projekte aufgefordert, innerhalb einer vierwöchigen Frist einen Zuwendungsantrag einzureichen. Hier erfahren Sie alle » Details zum Projektaufruf.