Zukunft statt Leerstand
Im Umgang mit der historisch gewachsenen und gebauten Umwelt, der Bodenpolitik, dem gesellschaftlichem Miteinander und dem Klimaschutz in suburbanen und ländlichen Räumen sind strukturelle Veränderungen und neue Ideen für die Zukunft gefragt. Ein zielführender Ansatz ist die Revitalisierung ungenutzter Bestandsbauten für eine zukunftsweisende, klimafreundliche und demokratische Ortsentwicklung. Durch die flexible Nutzung von Freiräumen und baulichen Ressourcen wie leerstehende Gebäude können eigenständige, widerstandsfähige Projekte entstehen, die langfristig zur Daseinsvorsorge und zu einer zukunftsorientierten Ortsentwicklung beitragen. Voraussetzung für diesen Veränderungsprozess ist jedoch, dass kommunale Akteur*innen kleinerer Gemeinden und Städte das Potenzial von Leerständen vor Ort erkennen und das Wissen besitzen, wie eine gemeindewohlorientierte Leerstandsentwicklung in der Praxis funktionieren kann.
Der Leitfaden "Zukunft statt Leerstand: Gebäude nach Konzept veräußern. Ein Leitfaden für kleinere Kommunen" schließt diese Lücke: Er richtet sich an motivierte Kommunalvertreter*innen kleinerer Gemeinden und gibt einen praxisnahen Einblick in die Möglichkeiten, ungenutzte Bestandsgebäude im suburbanen und ländlichen Raum gemeindewohlorientiert zu veräußern. Im Vordergrund steht die Vorstellung des Planungsinstruments des Konzeptverfahrens, das mit seinen verschiedenen Varianten neue Möglichkeiten der Mitbestimmung in der Stadt- und Dorfentwicklung bietet. Der Leitfaden enthält zudem Praxisbeispiele und eine exemplarische Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Konzeptverfahren.
Der Leitfaden wurde vom » "Netzwerk Zukunftsorte" initiiert und ist in Kooperation mit der » "Dezentrale – Netz für gemeinschaftliches Wohnen in Sachsen", der » "Montag Stiftung Urbane Räume", dem » "FORUM Gemeinschaftliches Wohnen" und der » "Landesberatungsstelle gemeinschaftliches Wohnen in Hessen" entstanden.
» Infoblatt "Vom Leerstand zum Zukunftsort" des Netzwerk Zukunftsorte
(Foto: © Netzwerk Zukunftsorte)