BMWK: Konsultation für ein Reallabore-Gesetz und ergänzende Maßnahmen
Wie schaffen wir einheitliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Reallabore? Wo sind neue Freiräume für die Erprobung von für Innovationen notwendig, welche Standards und ergänzenden Maßnahmen braucht es?
Öffentlicher Konsultationsprozess gestartet, Einschätzungen und Vorschläge können bis zum 29. September 2023 digital übermittelt werden.

Zur Vorbereitung eines Reallabore-Gesetzes hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen öffentlichen Konsultationsprozess gestartet. Interessierte Organisationen, Länder und Kommunen, Forschungsinstitutionen und Hochschulen, Behörden, Unternehmen, Verbände und Bürger*innen sind eingeladen, ihre Einschätzungen und Vorschläge bis zum 29. September 2023 digital zu übermitteln. Reallabore sollen ein Schlüssel für die digitale und nachhaltige Transformation sein. Die Bundesregierung hat durch den Koalitionsvertrag den Auftrag ein Reallabore-Gesetz zu schaffen, das einheitliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Reallabore bietet und neue Freiräume zur Erprobung von Innovation ermöglicht. Für die Beteiligung steht ein digital ausfüllbarer Fragebogen zur Verfügung.

» Weitere Informationen

» Reallabore-Strategie des BMWK

» Grünbuch Reallabore