10-Punkte-Plan für nachhaltigen Strukturwandel im Rheinischen Revier
Damit ein klimagerechter und naturverträglicher Strukturwandel gelingt, müssen ambitionierte Ziele für Klimaschutz und Erhalt der Biodiversität als Leitlinien gesetzt und die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele der UN als Rahmen genutzt werden – so das zivilgesellschaftliche Bündnis von 18 Organisationen. Auch die LAG 21 NRW, welche mit dem Verbundvorhaben » Verwaltung 2.030 bei der Förderemaßnahme "Kommunen innovativ" beteiligt ist, zählt zu den Autor*innen.
Zentral für einen Strukturwandel, welcher ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte einer Nachhaltigen Entwicklung in Einklang bringt und in allen Handlungsfeldern umsetzt ist die Abkehr von einer auf rein wirtschaftliche Belange ausgerichteten Strukturwandelpolitik. Der Plan sieht unter anderem vor, stärker dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft zu folgen, die Raumentwicklung nach nachhaltigen Kriterien auszurichten und verbesserte Teilhabestrukturen zu schaffen.
Die 10 Punkte des Bündnisses im Überblick:
- Ökonomische Entwicklung und Arbeitsplätze müssen dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft folgen
- Die Raumentwicklung muss Klima- und Ressourcenschonung priorisieren
- Klimaneutralität als Leitlinie des Strukturwandels umsetzen
- Biodiversitäts- und Ökosystemschutz als Kernanliegen der Raumentwicklung hervorheben
- Klimaschutz und Klimaanpassung insbesondere bei Siedlungs- und Verkehrsentwicklung als integrativen Teil der Entwicklung und der Förderung vorsehen
- Landwirtschaft erfordert Schutz der wertvollen Böden
- Klimaangepasste Mobilität und Verkehrsinfrastruktur priorisieren
- Governance und Beteiligung im Strukturwandel reformieren
- Kulturwandel und Bildung für nachhaltige Entwicklung als integrativen Teil des Strukturwandels verstehen
- Internationale Bau- und Technologieausstellung (IBTA) als Vorbild der Verbindung von Ökonomie und Ökologie
Der gesamte 10-Punkte-Plan kann hier geöffnet werden: » 10-Punkte-Plan. Weitere Informationen finden sich auch bei der » LAG 21 NRW.